Luftfeuchte (Sachsenheim)

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Wissenswertes / Bafa-Förderung

2 mal Förderung - geht das ?

 

 

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Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind förderfähig:

Die Errichtung und Erweiterung von

  • Solarkollektoranlagen bis 40 Bruttokollektorfläche,
  • Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 Bruttokollektorfläche auf Ein- und Zweifamilienhäusern mit hohen Pufferspeichervolumina,
  • automatisch beschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung,
  • handbeschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung von 15 bis 50 kW Nennwärmeleistung (Scheitholzvergaserkessel),
  • effizienten Wärmepumpen,
  • besonders innovativen Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien nach Maßgabe dieser Richtlinien:
    • Große Solarkollektoranlagen von 20 bis 40 Bruttokollektorfläche,
    • Sekundärmaßnahmen zur Emissionsminderung und Effizienzsteigerung bei Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung
    • besonders effiziente Wärmepumpen.

                Die Tabelle  zeigt die Kombinationsmöglichkeiten

                

                   

Basisförderung von Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse

Hinweis: Für Anlagen, die in Gebäuden errichtet werden, bei denen ab dem 1. Januar 2009 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet wurde, verringern sich die unten genannten Basisförderbeträge um 25 %.

1. Automatisch beschickte Biomasseanlagen von 5 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung:

Die Förderung von automatisch beschickten Anlagen mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung zur Verfeuerung fester Biomasse (mit Ausnahme von Holzhackschnitzeln) zur Wärmeerzeugung mit einer installierten Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW (auch Kombinationskessel) beträgt 36,00 Euro je kW errichteter installierter Nennwärmeleistung.

Dabei gelten die folgenden Mindestförderbeträge

  • für Pelletöfen mit Wassertasche: 1000,00 Euro,
  • für Pelletkessel: 2000,00 Euro,
  • für Pelletkessel mit neu errichtetem Pufferspeicher mit einem Speichervolumen von mindestens 30 l/kW: 2500,00 Euro.

Seit dem 1. März 2009 beträgt die Förderung für luftgeführte Pelletöfen:

  • bei Pelletöfen von 5 bis unter 8 kW Nennwärmeleistung pauschal 500,00 Euro,
  • bei Pelletöfen ab 8 bis 27,7 kW Nennwärmeleistung pauschal 1000,00 Euro,
  • bei Pelletöfen ab 27,8 bis 100 kW 36,00 Euro je kW installierter Nennwärmeleistung,

Ab dem 1. Juli 2009 beträgt die Förderung für luftgeführte Pelletöfen von 5 bis 100 kW pauschal 500,00 Euro - grundsätzlich allerdings höchstens 20 % der Nettoinvestitionskosten.

Hier ein Überblick in Tabellenform:

 

                   Sie sehen, dass auch hier eine attraktive Förderung möglich ist

 

 

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