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Luftfeuchte (Sachsenheim)
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57%
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Stadtbüro Sachsenheim Karl-Wilhelm Lindner Gebäudeenergieberater HWK . BAFA . dena von Königstrasse 10 74336 Sachsenheim Tel. 0 71 47 / 27 07 07 Fax 0 71 47 / 27 26 27 Email senden |
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2 mal Förderung - geht das ? |
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Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind förderfähig:
Die Errichtung und Erweiterung von
- Solarkollektoranlagen bis 40 m² Bruttokollektorfläche,
- Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- und Zweifamilienhäusern mit hohen Pufferspeichervolumina,
- automatisch beschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung,
- handbeschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung von 15 bis 50 kW Nennwärmeleistung (Scheitholzvergaserkessel),
- effizienten Wärmepumpen,
- besonders innovativen Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien nach Maßgabe dieser Richtlinien:
- Große Solarkollektoranlagen von 20 bis 40 m² Bruttokollektorfläche,
- Sekundärmaßnahmen zur Emissionsminderung und Effizienzsteigerung bei Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung
- besonders effiziente Wärmepumpen.
Die Tabelle zeigt die Kombinationsmöglichkeiten |
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Basisförderung von Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse
Hinweis: Für Anlagen, die in Gebäuden errichtet werden, bei denen ab dem 1. Januar 2009 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet wurde, verringern sich die unten genannten Basisförderbeträge um 25 %.
1. Automatisch beschickte Biomasseanlagen von 5 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung:
Die Förderung von automatisch beschickten Anlagen mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung zur Verfeuerung fester Biomasse (mit Ausnahme von Holzhackschnitzeln) zur Wärmeerzeugung mit einer installierten Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW (auch Kombinationskessel) beträgt 36,00 Euro je kW errichteter installierter Nennwärmeleistung.
Dabei gelten die folgenden Mindestförderbeträge
- für Pelletöfen mit Wassertasche: 1000,00 Euro,
- für Pelletkessel: 2000,00 Euro,
- für Pelletkessel mit neu errichtetem Pufferspeicher mit einem Speichervolumen von mindestens 30 l/kW: 2500,00 Euro.
Seit dem 1. März 2009 beträgt die Förderung für luftgeführte Pelletöfen:
- bei Pelletöfen von 5 bis unter 8 kW Nennwärmeleistung pauschal 500,00 Euro,
- bei Pelletöfen ab 8 bis 27,7 kW Nennwärmeleistung pauschal 1000,00 Euro,
- bei Pelletöfen ab 27,8 bis 100 kW 36,00 Euro je kW installierter Nennwärmeleistung,
Ab dem 1. Juli 2009 beträgt die Förderung für luftgeführte Pelletöfen von 5 bis 100 kW pauschal 500,00 Euro - grundsätzlich allerdings höchstens 20 % der Nettoinvestitionskosten.
Hier ein Überblick in Tabellenform:


Sie sehen, dass auch hier eine attraktive Förderung möglich ist
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Aktuelle Energiepreise
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| Heizöl |
0,913 € |
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| Pellets |
0,493 € |
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| Gas |
0,798 € |
... |
| Sonne |
0,00 € |
... |
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hier
die aktuellen Zinssätze |
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