Die KfW Bankengruppe vereinheitlicht und strafft zum 1. Januar 2010 ihre Förderprogramme im Bereich „Bauen, Wohnen, Energie sparen“.
An dieser Stelle sollen Sie vorab lediglich über die Sanierung Ihres Hauses informiert werden. Die Programme " Energieeffizient Bauen - Neubau " sollen an anderer Stelle verdeutlicht werden.
Mit Inkrafttreten der neuen Energiesparverordnung ( EnEV 2009 ) sind vier verschiedene Energieeffizienzhäuser katalogisiert:
Förderung auf Basis der Energiesparverordnung (EnEV): |
Tilgungszuschuss: Prozentualer Anteil an Ihrem Darlehensbetrag
|
| KfW-Effizienzhaus 115 |
2,5 %
|
| KfW-Effizienzhaus 100 |
5,0 %
|
| KfW-Effizienzhaus 85 |
7,5 %
|
| KfW-Effizienzhaus 70 |
10,0 %
|
| KfW-Effizienzhaus 55 |
12,5 %
|
KfW-Effizienzhäuser 85 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 85 % und den Transmissionswärmeverlust (H'T) von 100 % der errechneten Werte für das entsprechende Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten.
KfW-Effizienzhäuser 100 dürfen einen Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 100 % und den Transmissionswärmeverlust (H'T) von 115 % der errechneten Werte für das entsprechende Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten.
KfW-Effizienzhäuser 115 dürfen den Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 115 % und den Transmissionswärmeverlust (H'T) von 130 % der errechneten Werte für das entsprechende Referenzgebäude nach Tabelle 1 der Anlage 1 der EnEV2009 nicht überschreiten.
Leider erscheint in der oben stehenden Tabelle in der 4. und 5. spalte das Wort Zuschuss, einmal als Tilgungszuschuss und dann als Zuschuss im Programm 430.
Dies heißt praktisch:
Sie sanieren Ihr Haus und wählen die Kreditvariante Programm 151 (Zins z.B.derzeit 2,32 % 10 Jahre).
Sie werden ca. 100.000,- € benötigen. Mit den beabsichtigten Maßnahmen errechnet Ihr Energieberater, dass Sie ein KfW Effizienzhaus 85 erreichen. Sie bekommen also 7,5 % von 100.000,- € geschenkt = 7.500,-, die Sie nicht mehr zurückzahlen müssen. Für eine Baubegleitung, den Austausch von Nachtspeicherheizungen oder eine Heizungsoptimierung ist eine Sonderförderung möglich.
Mit der neuen Programmvariante „Altersgerechtes Umbauen“ werden im Rahmen der allgemeinen Wohnraummodernisierung Maßnahmen finanziert, mit denen Barrieren in der Wohnung und im Wohnumfeld reduziert werden. |