Luftfeuchte (Sachsenheim)

57%

 
 Stadtbüro Sachsenheim
 Karl-Wilhelm Lindner  Gebäudeenergieberater  HWK . BAFA . dena
 von Königstrasse 10
 74336 Sachsenheim
 Tel. 0 71 47 / 27 07 07
 Fax 0 71 47 / 27 26 27
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Energieberatung / Hausgutachten

Hausgutachten vom unabhängigen Gebäude-Energieberater
BAFA Reg.Nr. 100145

Wir untersuchen Ihr  Haus auf Wärmeverluste und unterbreiten Ihnen Vorschläge zur Sanierung. Eine Verpflichtung zur Sanierung besteht nicht!

Gleichzeitig berechnen wir die Förderungssumme, die Ihnen zu einem Zinssatz von derzeit 1,00% zusteht. ( 10 Jahre eff. )

Ausserdem  unterrichten wir Sie detailliert über weitergehende Förderungen, die als verlorene Zuschüsse gegeben werden.

Nach einer Vor-Ort Untersuchung wissen Sie genau, was Sie tun müssen um ca. 60% Energie einzusparen.

Erfragen Sie bitte die aktuellen Kosten für eine
 weitergehende Vor-Ort-Beratung!

Ich berate Sie kompetent und vor allen Dingen herstellerunabhängig.

Sie müssen also nicht befürchten, dass ihnen etwas verkauft wird, an dem der Energieberater irgendwelche Provisionen einstreicht.

 

Eine solche Untersuchung kostet Sie für ein  Ein- oder Zweifamilienhaus lediglich 570,45 Euro! 

                                       Vor- Ort- Flyer

Stadtbüro Sachsenheim - Der unabhängige Gebäude-Energieberater

 

Die Bafa Förderung ist hier schon mit 300,-€ berücksichtigt. 

Sie haben noch weitere Fragen?
Stellen Sie diese hier oder rufen Sie an unter 0 71 47 / 27 07 07.

Vor-Ort-Beratung

Gegenstand der Förderung:
Die Durchführung des Förderprogramms erfolgt nach der Richtlinie über die Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung vor Ort für Wohngebäude, deren Baugenehmigung in den alten Bundesländern vor dem 01.01.1984 und in den neuen Bundesländern vor dem 01.01.1989 erteilt wurde. Die Gebäudehülle darf anschließend nicht aufgrund späterer Baugenehmigungen zu mehr als 50 % durch Anbau oder Aufstockung verändert worden sein. Mehr als die Hälfte der Gebäudefläche muss zu ständigen Wohnzwecken genutzt werden.

Als Eigentümer, Mieter oder Pächter eines Gebäudes können eine Energiesparberatung in Anspruch nehmen: natürliche Personen, rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Wohnungswirtschaft sowie Betriebe des Agrarbereichs, juristische Personen und sonstige Einrichtungen; letztere sofern sie gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.

Wohnungseigentümer können nur dann eine Beratung in Anspruch nehmen, wenn sich diese auf das gesamte Gebäude bezieht und die Eigentümergemeinschaft damit einverstanden ist.

Für bestimmte Gebäude ist eine Beratungsförderung ausgeschlossen. Diese Fallkonstellationen können Punkt 2.4 der Richtlinie entnommen werden.

Die förderfähige Beratung erfolgt ausschließlich durch im Rahmen des Förderprogramms antragsberechtigte Energieberater. Eine Liste solcher Berater finden Sie in den nachfolgenden, nach Postleitzahlbereichen getrennten Tabellen. www.bafa.de

Aktuelle Energiepreise

Heizöl 0,913 €
Pellets 0,493 €
Gas 0,798 €
Sonne 0,00 €
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Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - www.bafa.de