Luftfeuchte (Sachsenheim)

57%

 
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 Karl-Wilhelm Lindner  Gebäudeenergieberater  HWK . BAFA . dena
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Wissenswertes / Zuschüsse

Ein echter Zuschuss ...
und Sie müssen nicht einmal ein Darlehen nehmen...

Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern bzw. Eigentumswohnungen können die Zuschussvariante aus dem Programm 430 in Anspruch nehmen.

Um einen Zuschuss zu erhalten, können Sie zwischen zwei Möglichkeiten der Sanierung wählen:

  • Erreichen eines Effizienzhauses

Sanierung zum KfW-Effizienzhaus

Gefördert werden Maßnahmen, die dazu beitragen, das energetische Niveau eines KfW-Effizienzhauses zu erreichen.

Es werden auf Grundlage der ab 01.10.2009 geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV2009) vier unterschiedliche Standards gefördert:

KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV2009)
KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV2009)

KfW-Effizienzhaus 115 (EnEV2009)
KfW-Effizienzhaus 130 (EnEV2009)

Erläuterungen und technische Anforderungen zu den KfW-Effizienzhäusern sind der Anlage dieses Merkblattes zu entnehmen.

Die Maßnahmen sowie das angestrebte energetische Niveau sind mit Antragstellung durch einen Sachverständigen zu bestätigen.

Der Investitionszuschuss wird ausgezahlt, wenn das Erreichen des angestrebten KfW-Effizienzhaus-Standards sowie die fachgerechte Durchführung der Maßnahmen durch den Sachverständigen nachgewiesen werden (vgl. "In welchem Umfang werden Zuschüsse gewährt?").

Es wird empfohlen, eine professionelle Baubegleitung durch einen Sachverständigen in Anspruch zu nehmen.

  • Einzelmaßnahmen

Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen

Gefördert werden folgende Einzelmaßnahmen:

  • Wärmedämmung der Außenwände
  • Wärmedämmung des Daches und/oder der obersten Geschossdecke
  • Wärmedämmung von erdberührten Wand- und Bodenflächen beheizter Räume, von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen sowie der Kellerdecke zum kalten Keller
  • Erneuerung der Fenster
  • Einbau einer Lüftungsanlage
  • Austausch der Heizung einschließlich Einbau einer Umwälzpumpe der Energieeffizienzklasse A und/oder einer hocheffizienten Zirkulationspumpe.

Wer kann Anträge stellen?

  • Eigentümer (natürliche Personen) von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern (maximal 2 Wohneinheiten)
  • sowie Erwerber (natürliche Personen) von neu sanierten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen
  • Eigentümer (natürliche Personen) von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (mit natürlichen Personen als Wohnungseigentümer)

Für Einzelmaßnahmen wird ein Zuschuss von 5 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit gewährt. Für alle Investitionszuschüsse gilt: Zuschussbeträge unter 300 Euro werden nicht ausgezahlt.

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der KfW zu stellen. Planungs- und Energieberatungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn. 

Nach Eingang des Antrages und Prüfung der eingereichten Unterlagen wird die Zuschusszusage versandt.

Die Programmnummer lautet 430.

Beispiel

Energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus

Vorhaben

Ehepaar Rudolf hat ein marodes Reihenhaus, Baujahr 1938, geerbt und möchte vor der Neuvermietung umfangreich energetisch sanieren und modernisieren.

Das Problem: Eine Dämmung der Klinkerfassade kommt nicht in Betracht, da dies zwar zulässig wäre, aus optischen Gründen und der angrenzenden Bebauung jedoch nicht sinnvoll erscheint. Aufgrund der umfangreichen Maßnahmen hat Familie Rudolf einen Sachverständigen beauftragt, die Sanierung energetisch zu optimieren und im Rahmen der Sanierung kontrollierend zu begleiten.

renovierter Altbau

Bild: Renovierter Altbau

Der Sachverständige hat nun folgende Maßnahmen festgelegt: Als Alternative zur Außenwanddämmung wird das Hohlkammer-Ziegelmauerwerk hochdämmend ausgeschäumt. Das Dach wird gedämmt und die Fenster nur teilweise erneuert, da einige Fenster bereits vor zwei Jahren ausgetauscht wurden. Die Nachtspeicherheizung wird durch eine Gas-Brennwertheizung ersetzt.

Außerdem hat der Sachverständige die Maßnahmen so geplant, dass der Standard eines KfW-Effizienzhauses erreicht wird. Die Kosten für die Heizungserneuerung, die Dämmung und die neuen Fenster betragen 62.000 Euro.

Außerdem wird der gesamte Innenbereich (Bad, Fußböden, Elektroinstallation, Innentüren, Fliesen, etc.) für 18.000 Euro modernisiert.

Aufstellung Investitionskosten

KostenpositionBetrag in Euro

 

Kosten energetische Sanierung
(Dämmung Wand, Dach, teilweise neue Fenster,
Heizung)
62.000

 

Kosten Modernisierung Innenbereich
(Bad, Fußböden, Elektroinstallation, Innentüren,
Fliesen)
18.000

 

Kosten Gesamt 80.000

 

Programme

Da es sich um private Antragsteller handelt und der Bauantrag für das Haus vor dem 01.01.1995 gestellt wurde, können die nachfolgenden KfW-Förderprogramme zur Finanzierung genutzt werden:

  • Energieeffizient Sanieren - Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
    (Programm-Nr. 151)
  • Wohnraum Modernisieren - Standard
    (Programm-Nr. 141 - Auszahlung 96 %)
  • ggf. Wohnraum Modernisieren - Altersgerecht Umbauen 
    (Programm-Nr. 155)
  • Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (Programm-Nr. 431)

Finanzierung

Mit den geplanten Maßnahmen der energetischen Sanierung wird der Standard eines KfW-Effizienzhauses 100 erfüllt. Somit kann zusätzlich ein Tilgungszuschuss in Höhe von 5% der Darlehenssumme gewährt werden.

Hinweis:
Bei Erreichung des Standards KfW-Effizienzhaus 70 erhöht sich der Tilgungszuschuss auf 12,5 % der Darlehenssumme.

Die Finanzierung der energetischen Sanierung in Höhe von 62.000 Euro kann Komplett über das Programm Energieeffizient Sanieren - Sanierung zum KfW-Effizienzhaus erfolgen.

Die Kosten der Modernisierung (Bad, Fußböden, Elektroinstallation, Innentüren, Fliesen) können über das KfW Programm Wohnraum Modernisieren - Standard (Programmnummer 141 - Auszahlung 96 %) finanziert werden.

Hinweis: Sollten die Modernisierungsmaßnahmen unter anderen auch der Reduzierung von Barrieren im Haushalt dienen (z. B. Badumbau, Fußbodenschwellen beseitigen) und die Umsetzung der geplanten Maßnahmen den technischen Anforderungen der Förderbausteine aus dem Programm Wohnraum Modernisieren - Altersgerecht Umbauen entsprechen, können diese Kosten zinsgünstiger über diese Programmvariante finanziert werden.

Aufgrund der baubegleitenden Beratung des Sachverständigen (Kosten = 1.900 Euro) können Rudolfs parallel einen Antrag auf Zuschuss für Baubegleitung aus dem Programm Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung bei der KfW stellen. Der Zuschuss würde 950 Euro betragen, da maximal 50 % der Kosten für den Sachverständigen, maximal 2.000 Euro je Vorhaben bezuschusst werden. Zusätzlich wird über dieses Programm der Austausch der Nachtstromspeichergeräte mit 200 Euro pro abgebauten Gerät bezuschusst.

Aufstellung Finanzierung

PositionBetrag in  Euro

 

Energieeffiziet Sanieren
KfW-Effizienzhaus 100 mit 5 % Tilgungszuschuss
(Höchstbetrag: 1 x 75.000 Euro je Wohneinheit)
62.000

 

Wohnraum Modernisieren - Standard
Bäder, Fußböden etc.
(Höchstbetrag: 1 x 100.000 Euro je Wohneinheit)
18.000

 

Finanzierung Gesamt 80.000

 

5 % Tilgungszuschuss von 62.000 Euro

 

-3.100

 

Bei Gewährung des 5 % Tilgungszuschusses
effektiv zurückzuzahlender Darlehensbetrag

 

76.900

 

Vergleich Kreditkosten bei Finanzierung mit und ohne KfW-Förderung (gerundet)

(Laufzeit 20/
Tilgungsfrei 1/
Zinsbindung 10)
Energie-
effizient
Sanieren

 

WohnMod
Standard

 

Summe
mit Förderung

 

Summe
ohne
Förderung

 

Zinskonditionen vom Jul
2009

 

Jul
2009

 

 

 

Jul
2009*

 

Zinssatz nominal p. a. 1,75

 

3,80

 

 

 

 

 

Zinssatz effektiv p. a. 1,76

 

4,42

 

 

 

4,60*

 

Darlehensbetrag in Euro 62.000

 

18.000

 

80.000

 

80.000

 

Zinszahlungen im 1. Jahr in Euro 1.085

 

684

 

1.769

 

3.568

 

danach vierteljährliche Annuität in Euro 961

 

334

 

1.295

 

1.566

 

Tilgungszuschuss in Höhe von 5 % bei Erreichung Neubau Niveau nach EnEV +3.100

 

0

 

+3.100

 

0

 

Gesamtsumme der bis zum Ablauf der 10 jährigen Zinsbindung geleisteten Zahlungen in Euro (einschließlich Tilgungszuschuss) 35.669

 

12.694

 

48.363

 

59.958

 

Restschuld nach Ablauf der Zinsbindung in Euro (einschließlich Tilgungszuschuss) 31.555

 

11.059

 

42.614

 

50.326

 

  • *Bundesbank - Zeitreihe SUD119: Effektivzinssätze Banken DE / Neugeschäft / Wohnungsbaukredite an private Haushalte, anfängliche Zinsbindung über 10 Jahre

Vorteil für das Ehepaar Rudolf:

Neben der niedrigeren vierteljährlichen Belastung durch die Annuitäten werden in den 10 Jahren der Zinsbindung insgesamt 11.595 Euro gegenüber einer Finanzierung ohne Förderung eingespart. Zusätzlich wird, auch durch die Gewährung des Tilgungszuschusses in Höhe von 5 % der Darlehenssumme, eine höhere Tilgungsleistung in Höhe von 7.712 Euro erbracht, die im Rahmen der Prolongation des Darlehens nicht mehr finanziert werden muss.




Aktuelle Energiepreise

Heizöl 0,913 €
Pellets 0,493 €
Gas 0,798 €
Sonne 0,00 €
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Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - www.bafa.de